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Dank dem enoprimes-Programm sparen Sie Energie ein und werden zudem noch mit einer Prämie belohnt. Sie haben also einen doppelt positiven Effekt. Unabhängig davon, ob es sich um einen Standardantrag oder um einen Sonderantrag handelt, ist die Vorgehensweise bei der Beantragung einfach. Sie können Ihren Antrag über Ihr my.enoprimes-Konto oder über einen unserer Partner stellen.
Unsere Partner und das gesamte enoprimes-Team tun alles, um Ihnen die Beantragung zu erleichtern und Sie beim Energiesparen zu unterstützen.
Für welche Art von Maßnahmen möchten Sie als Gemeinde eine Prämie beantragen?
Als Gemeinde müssen Sie zunächst genau die Maßnahmen oder Neuerwerbungen nennen, für die Sie eine Prämie beantragen wollen:
Kauf von Maschinen,
Verbesserungen der verwaltungs Prozesse,
Optimierung der Steuerung,
Einführung von Beobachtungssystemen,
Bau neuer Gebäude,
energetische Sanierungsmaßnahmen usw.
Je nach Bedarf können Sie eine Prämie und/oder einen Gutschein erhalten. Der Gutschein kann für andere Leistungen zur Steigerung der Energieeffizienz eingesetzt werden.
Die Schritte zur Beantragung Ihrer enoprimes-Prämien können daher unterschiedlich ausfallen.
enoprimes über einen Partner oder selbst beantragen
Wenn Sie festgelegt haben, für welche Maßnahmen bzw. Neuerwerbungen Sie eine Prämie beantragen möchten, können Sie Ihren Antrag entweder von einem unserer Partner einreichen lassen oder selbst online über Ihr my.enoprimes-Konto einreichen.
Achtung! Wenn Sie Sondermaßnahmen planen, die im Online-Rechner nicht aufgeführt sind, müssen Sie einen Sonderantrag stellen.
Ihr Antrag auf enoprimes über einen Partner
Schauen Sie unser Partner-Verzeichnis durch und überprüfen Sie, ob das Unternehmen, an das Sie sich wenden möchten, zu unseren Partnern gehört. Ist dies der Fall, kann dieses die administrativen Schritte zur Beantragung Ihrer enoprimes-Prämien übernehmen.
Sie können sich auch durch unsere „enoprimes certified“-Partner unterstützen lassen. Dies sind z. B. spezialisierte Planungsbüros. In unserem Verzeichnis sind die „enoprimes certified“-Partner durch eine spezielle Kennzeichnung von den anderen zu unterscheiden.
Ihr „enoprimes certified“-Partner übernimmt die administrativen Schritte und Sie werden dementsprechend entlastet.
Richten Sie vom Online-Rechner aus einen Vorgang für Standardmaßnahmen ein oder legen Sie bei Sonderprojekten den Vorgang über einen Sonderantrag an. Im Anschluss daran können Sie jederzeit den Bearbeitungsstand Ihres Vorgangs weiterverfolgen.
Sie erhalten dann ein Prämien-Angebot (bei Sonderanträgen ist eine Frist von mehreren Tagen einzuplanen).
Nehmen Sie das Angebot an, indem Sie es unterschrieben zurücksenden – und zwar BEVOR Sie die Arbeiten in Auftrag geben.
Führen Sie die Arbeiten durch.
Laden Sie Ihre Belege nach Durchführung des Projekts in Ihren Online-Vorgang hoch. Anschließend müssen Sie den Vorgang nur noch zur Kontrolle vorlegen.
Nach Bewilligung Ihres Vorgangs erhalten Sie Ihre Prämie.
Die Beantragung Ihrer enoprimes-Prämien für Gemeinden verläuft daher einfach und zügig.
Ein und dasselbe Projekt in einem Unternehmen oder in einer Kommune kann bei enoprimes nur ein einziges Mal honoriert werden. Wenn Sie jedoch nach einer gewissen Zeit eine energetische Optimierung an demselben Gerät oder an derselben Anlage durchführen, können Sie einen enoprimes-Antrag stellen, da ja im Rahmen dieser Optimierung voraussichtlich Energieeinsparungen erzielt werden.
Nein, wenn Sie eine enoprimes-Prämie in Anspruch nehmen, können Sie bei einem anderen Energieversorger im Rahmen des Energieeffizienz-Verpflichtungssystems keine zweite Prämie beantragen. Die Energieeinsparungen, die im Rahmen der Durchführung eines Projekts erzielt werden, können nur von einem einzigen Energieversorger honoriert werden. Mit der Annahme der enoprimes-Prämie verpflichten Sie sich dazu, keine Prämie eines anderen Energieversorgers im Rahmen des Energieeffizienz-Verpflichtungssystems anzunehmen.
Ja, Sie können staatliche (oder kommunale) Fördermittel auch dann beantragen, wenn Sie bereits eine enoprimes-Prämie in Anspruch nehmen. Die verschiedenen Fördermittel können kumuliert werden.
Sie können sich an Ihren üblichen Subunternehmer wenden. Wenn dieser bereits Partner des Programms enoprimes ist, kann er den Prämienantrag sofort stellen. Wenn er noch kein Partner ist, können Sie ihm empfehlen, dem Programm enoprimes beizutreten. Er kann sich (über das Kontaktformular oder telefonisch unter (00352) 40 65 64 63) an uns wenden, um von uns Informationen zu den erforderlichen Schritten zu erhalten.
Sie wählen einen Partner aus unserem Verzeichnis aus. Diese Unternehmen leiten alle Schritte in die Wege, die für den Erhalt der Prämie erforderlich sind.
Auf enoprimes.lu finden Sie eine Liste mit allen zugelassenen Partnern, die sich dem Programm enoprimes angeschlossen haben. Diese Unternehmen stellen für Sie den Prämienantrag und leiten alles in die Wege, damit Sie eine Prämie in Anspruch nehmen können.
Informationen zur Vollständigkeit Ihres Dossiers werden Ihnen über das Kundenportal mitgeteilt oder über Ihren Partner, falls Sie den Antrag von einem Partner haben einreichen lassen.
Das Dossier wird freigegeben, sobald die benötigten Unterlagen zurückgeschickt wurden und das enoprimes-Team die im Dossier enthaltenen Nachweise überprüft und anerkannt hat. Ab diesem Zeitpunkt dauert es noch etwa 3 bis 4 Wochen, bis die Prämie überwiesen wird.
Wenn Sie den Antrag direkt gestellt haben, können Sie den Fortschritt Ihres Antrags über Ihr Kundenportal verfolgen. Wenn Sie den Antrag über einen unserer Partner gestellt haben, muss dieser Sie über den Fortschritt Ihres Antrags informieren.
Wenn Sie Standardarbeiten durchführen, wird jede Maßnahme einzeln bearbeitet. Sie müssen also für jede Maßnahme ein eigenes Angebot anfordern. Die verschiedenen Prämien werden an Sie ausgezahlt, wenn die Arbeiten beendet sind und die Dossiers abgeschlossen wurden.
Wenn Sie Sondermaßnahmen durchführen, können Sie ein Dossier mit mehreren Maßnahmen erstellen. Das funktioniert jedoch nicht automatisch.
Sie müssen ein Dokument mit dem Titel „Einverständniserklärung für die Verbuchung der Energieeinsparung“ unterschreiben, das im Prämienangebot enthalten ist, und uns dieses über das Onlineportal zurücksenden (entweder direkt oder über den Partner, der sich um Ihr Dossier kümmert).
Leider können Sie keinen Prämienantrag mehr einreichen, wenn bereits mit den Arbeiten begonnen wurde. Der Prämienantrag muss VOR Auftragserteilung eingereicht werden.
Diese Erklärung überträgt das Recht, die Energieeinsparungen des Projekts zu deklarieren, an die verpflichteten Parteien, die dem Programm enoprimes angehören. Sie dürfen diese Erklärung ausschließlich mit verpflichteten Parteien unterzeichnen, die dem Programm enoprimes angehören.
Die Entscheidung, wer in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Kommune berechtigt ist, die Unterlagen zu unterzeichnen, liegt bei Ihnen. Im Allgemeinen ist das ein technischer Leiter oder der Standortleiter.
Je nachdem, ob es sich um einen Standardantrag oder um einen Sonderantrag handelt sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich. In beiden Fällen beinhaltet das Dossier:
die vollständige und unterschriebene Einverständniserklärung für die Verbuchung der Energieeinsparung mit Ihren Bankdaten.
eine Kopie des Kostenvoranschlags für die Arbeiten
eine Kopie der endgültigen Rechnung für die Arbeiten
Verwaltungsunterlagen, darunter die Bankverbindung
Grundsätzlich erfolgt die Berechnung der Energieeinsparungen anhand eines Vergleichs der Situation nach der Durchführung der Arbeiten mit einer Referenzsituation. Dies kann die Situation vor der Durchführung der Arbeiten sein, oder aber eine Standardsituation, die von der Gesetzgebung oder dem Markt festgelegt wird. Für den Vergleich müssen der Anwendungsbereich, auf den sich die Maßnahme auswirkt, eine Dauer sowie repräsentative Bedingungen festgelegt werden.
Erfreulicherweise ist die Berechnung für zahlreiche Standardmaßnahmen sehr einfach und Sie können die Höhe der Energieeinsparungen und die zugehörige Prämie über ein einfaches Formular im Simulator nachbilden und einen Online-Antrag stellen. Für Projekte, die keine Standardprojekte sind, müssen Sie einen sogenannten „Sonderantrag“ stellen.
Sofern die Berechnung des Auditors die Anforderungen der Verordnung erfüllt, die dem Programm enoprimes zugrunde liegt, wird das Prämienangebot selbstverständlich schneller erstellt. Wir bitten Sie, uns Ihre Anträge über das Onlineportal einzureichen.
Wenn die Energieeinsparungen höher sind, dann ist das positiv für Sie! Wenn sie niedriger sind, dann ist das sehr bedauerlich! Das enoprimes-Team behält sich das Recht vor, die tatsächlich erzielten Energieeinsparungen zu überprüfen und die Höhe der Prämie gegebenenfalls in die eine wie in die andere Richtung zu korrigieren. Allerdings werden diese Überprüfungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung der Arbeiten und über einen angemessenen Zeitraum hinweg durchgeführt. Für große Projekte werden die Bedingungen für diese Überprüfungen im Prämienangebot genau aufgeführt. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass die Energieeinsparungen von vornherein so korrekt wie möglich berechnet werden.
Nein, diese Berechnung dient ausschließlich der Meldung des Projekts an die zuständigen Behörden und ermöglicht es dem enoprimes-Team, die Höhe der finanziellen Unterstützung zu berechnen. Das enoprimes-Team übernimmt keine Verantwortung für die Energieeinsparungen, die durch die Maßnahme tatsächlich erzielt werden. Dies hängt sehr stark von der Ausführung der Arbeiten und der Nutzung ab.
Die Höhe der Prämie wird anhand des Volumens der Energieeinsparungen ermittelt, die durch das Projekt erzielt werden. Bei Standardmaßnahmen werden die Berechnungsformeln durch die großherzogliche Verordnung festgelegt. Bei Sondermaßnahmen muss eine angemessene Berechnungsmethode angewandt werden. Allerdings handelt es sich dabei normalerweise um ein technisches Verfahren. Auch der allgemeine Rahmen wird von der großherzoglichen Verordnung vorgegeben. Die Prämie darf die Summe der Investitionen im Zusammenhang mit der jeweiligen Maßnahme nicht übersteigen. Für bestimmte Sonderdossiers kann enoprimes zusätzlich zur Prämienzahlung noch Energiedienstleistungen mit Anreizeffekt anbieten, um weitere Energiesparmaßnahmen anzustoßen.
Das hängt von der Komplexität Ihres Projekts ab und davon, wie schnell wir die erforderlichen Informationen erhalten. Bei einfachen Dossiers müssen Sie mindestens mit einer Dauer von einigen Tagen rechnen. Kompliziertere Dossiers können weitaus mehr Zeit in Anspruch nehmen und Arbeitssitzungen zwischen dem enoprimes-Team und Ihnen bzw. dem Partner, der sich um Ihr Dossier kümmert, erforderlich machen.
Grundsätzlich gibt es insofern keinen Unterschied, als das Programm enoprimes Energieeffizienz-Projekte unterstützt, die in der Verordnung als Standardmaßnahmen und Sondermaßnahmen eingestuft werden. Der Unterschied liegt in der Art und Weise, wie das Dossier behandelt wird. Bei Standardmaßnahmen können Sie die Höhe Ihrer Prämie im Simulator nachbilden und erhalten direkt ein Prämienangebot. Bei Sonderdossiers müssen Sie uns Informationen zukommen lassen, anhand derer wir die Förderfähigkeit Ihres Projekts analysieren und die Höhe der zugehörigen Prämie berechnen können. Dementsprechend müssen Sie damit rechnen, dass es einige Tage dauern wird, bis Sie eine Antwort von uns erhalten.
Die Antragstellung für beide Projektarten erfolgt online. Sie können die Formalitäten entweder selbst über unser Portal my.enoprimes erledigen oder sich an einen unserer Partner wenden, der sich für Sie um die Formalitäten kümmern wird.
Sie müssen im Besitz eines Prämienangebots sein, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen. Für die Standardmaßnahmen, die in unserem Simulator vorgeschlagen werden, wird das Angebot sofort ausgegeben. Sie finden es im Online-Dossier in Ihrem my.enoprimes-Portal. Für die anderen Maßnahmen, die sogenannten „Sondermaßnahmen“, muss ein Zeitrahmen eingeplant werden, der von der Komplexität des Dossiers abhängt. Wir empfehlen Ihnen daher, rechtzeitig im Voraus zu planen und unser Angebot spätestens vor der Unterzeichnung des Auftrags für die vorgesehenen Arbeiten einzuholen (Beauftragung = Unterzeichnung des Kostenvoranschlags, schriftliche Bestellung, Überweisung einer Anzahlung, Materialbeschaffung, ...).
Sie haben zwei Möglichkeiten, einen Antrag zu stellen. Entweder Sie stellen den Antrag direkt über Ihr Kundenkonto im Portal my.enoprimes oder Sie beauftragen einen Dritten, diesen Antrag für Sie zu stellen. Das kann entweder ein Unternehmen sein, das bereits Programmpartner ist, oder ein Unternehmen, das Programmpartner werden kann. Der Partner kümmert sich um alle administrativen Schritte im Zusammenhang mit dem Antrag. Allerdings sind ausschließlich zertifizierte enoprimes-Partner („Certified“) berechtigt, das technische Dossier zu erstellen und Ihnen unter bestimmten Bedingungen direkt unsere Prämien anzubieten.