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Sie können den Handwerker beauftragen, mit dem Sie üblicherweise zusammenarbeiten. Falls er bereits Partner des enoprimes-Programms ist, kann er die Prämie sofort für Sie beantragen. Falls er noch nicht Partner ist, können Sie ihm empfehlen, Partner des enoprimes-Programms zu werden. Er kann uns kontaktieren (über das Kontaktformular oder telefonisch unter Tel.: 40 65 64 63), damit wir ihn über die entsprechenden Schritte informieren.
Wenn Sie in den Genuss einer Prämie kommen möchten, sollten Sie Ihrem Handwerker vorschlagen, enoprimes-Partner zu werden. Er kann uns kontaktieren (über das Kontaktformular oder telefonisch unter Tel.: 40 65 64 63), damit wir ihn über die entsprechenden Schritte informieren. Allerdings sollten Sie die Arbeiten nicht in Auftrag geben, bevor der Handwerker für Ihre Maßnahme einen Antrag auf Erhalt der Prämie eingereicht hat.
Personen, die in eine Sanierung / verbesserte Energieeffizienz investieren, können eine Prämie erhalten. Auch wenn Sie die Investition als Mieter tätigen, können Sie in den Genuss einer Prämie kommen.
Für einen Neubau können Sie keine Prämie erhalten. Falls Sie die Energieeffizienz jedoch nach Abschluss der Bauarbeiten und nach Ihrem Einzug verbessern, kann ein Prämien-Antrag eingereicht werden.
Nein, der Prämienbetrag richtet sich nur nach den geplanten Maßnahmen sowie nach der Situation vor und nach der Maßnahme. Der Betrag kann jedoch nicht die Kosten der Maßnahme übersteigen.
Natürlich kann die Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen eine Prämie erhalten. Die Aufteilung der Prämie erfolgt durch den Hausverwalter der Eigentümergemeinschaft gemäß den gemeinschaftlichen Anteilen.
Auf enoprimes.lu finden Sie die Liste aller Handwerkspartner, die am enoprimes-Programm teilnehmen. Diese Unternehmen beantragen die Prämie für Sie und übernehmen alle Schritte, damit Sie in den Genuss einer Prämie kommen.
Für jede der Maßnahmen reicht der entsprechende Handwerkspartner einen Prämien-Antrag ein. Sie erhalten für jede der Maßnahmen ein Prämienangebot. Die Prämien werden an Sie ausgezahlt, wenn die Maßnahmen abgeschlossen sind und die Handwerker die Antragsunterlagen vollständig eingereicht haben.
Wenden Sie sich an unseren Handwerkspartner, um zu überprüfen, ob alle erforderlichen Dokumente eingereicht wurden, so dass Ihr Antrag genehmigt werden kann.
Unser Handwerkspartner übernimmt das Einreichen aller erforderlichen Unterlagen. Wir informieren diesen, falls ein Dokument fehlt, damit die Antragsunterlagen schnell vervollständigt werden können. Sie können sich jederzeit an unseren Handwerkspartner wenden, wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Unterlagen vollständig sind.
Der Antrag wird genehmigt, wenn unser Handwerkspartner alle erforderlichen Dokumente eingeschickt hat und das enoprimes-Team die eingereichten Belege kontrolliert und genehmigt hat. Die Zahlung der Prämie erfolgt drei bis vier Wochen nach diesem Zeitpunkt.
Unser Handwerkspartner übernimmt alle administrativen Schritte für Sie, reicht den Prämien-Antrag ein und verfolgt den kompletten Beantragungsprozess für Sie.
Sie müssen die Vereinbarung zur Erfassung der Energieeinsparung („accord de comptabilisation“) unterzeichnen, die Sie von unserem Handwerkspartner erhalten. Bitte geben Sie diese unterschrieben bei unserem Handwerkspartner ab.
Leider ist es nicht möglich, die Prämie zu beantragen, wenn die Arbeiten schon begonnen haben. Der Antrag auf Erhalt der Prämie muss eingereicht werden, BEVOR der Auftrag erteilt wird.
Der Antrag muss VOR Auftragserteilung für die geplante Maßnahme eingereicht werden (Auftragserteilung = Unterzeichnung des Angebots, schriftliche Auftragserteilung, Leisten einer Anzahlung, Kauf des Materials ...).