Wir verwenden Cookies verschiedener Art auf unseren Websites, um sicherzustellen, dass Sie die beste Nutzererfahrung erhalten, wir Ihnen personalisierte Inhalte und Anzeigen zeigen und den Traffic der Websites analysieren. Um auf unserer Website fortzufahren, können Sie entweder "Akzeptieren" auswählen, um die Verwendung von Cookies für Funktionalität, Targeting und Werbung zu akzeptieren, oder hier klicken um Ihre individuellen Präferenzen auszuwählen. Wenn Sie Ihre Cookie-Einstellungen überprüfen oder mehr darüber erfahren möchten, wie und warum wir Cookies verwenden und wie Sie diese blockieren, lesen Sie bitte unsere Cookie-Richtlinien.
Sparen Sie Energie in Ihrem Unternehmen und sichern Sie sich eine Prämie
Hier erhalten Sie alle Informationen zum enoprimes-Programm. Es basiert auf einer 2015 im Großherzogtum Luxemburg geschaffenen Gesetzesgrundlage. Das Programm gewährt Prämien für die Umsetzung von Maßnahmen, mit denen Sie in Ihrem Unternehmen Energie sparen.
Dank dem enoprimes-Programm können Sie Ihren Energieverbrauch ohne hohe Investitionen senken.
Das enoprimes-Programm schafft bei Geschäftskunden Anreize zum Energiesparen
Die Senkung des Energieverbrauchs hat in Europa inzwischen Priorität. Aus diesem Grund gab die Europäische Union mehrere Richtlinien heraus, in denen allgemeine Energiesparziele bis zum Jahr 2020 festgelegt sind. Als Antwort darauf mussten alle Mitgliedstaaten Konzepte entwickeln, um den Energieverbrauch der Bürger und Unternehmen effizient zu senken.
Luxemburg hat daher beschlossen, die Energieversorger mit der großherzoglichen Verordnung vom 7. August 2015 aufzufordern, den Energieverbrauch der Endverbraucher zu senken. Wie das geschehen soll? Beispielsweise durch Gewährung einer finanziellen Unterstützung für alle, die Arbeiten durchführen oder Maßnahmen treffen, mit denen sich Energie einsparen lässt.
Die Prämien für Energieeinsparungen tragen den Namen enoprimes und stellen für Unternehmen ein sehr interessantes Programm dar. Folgende Maßnahmen werden gefördert:
Standardmaßnahmen: Die Methode zur Berechnung der Energieersparnis ist in der großherzoglichen Verordnung vom 7. August 2015 festgelegt.
Sondermaßnahmen: Nur bestimmte Teilberechnungen sind in der großherzoglichen Verordnung vom 7. August 2015 festgelegt. Es muss ein rechnerischer Nachweis für die tatsächlichen Energieeinsparungen vorgelegt werden.
Unter welchen Bedingungen kann ich für die Energieersparnis in meinem Unternehmen eine Prämie erhalten?
Um in den Genuss von enoprimes zu gelangen, muss sich Ihr Unternehmen auf dem Gebiet des Großherzogtums befinden.
Der Antragstelle kann den Antrag selbst einreichen oder dies einem unserer Partner überlassen. Der Antragsteller:
muss an der Durchführung des Projekts als Eigentümer, Mieter oder Dritt-Investor beteiligt sein,
darf für diese Maßnahmen keine Prämien aus einem ähnlichen Programm eines anderen Energieversorgers erhalten.
Für welche Maßnahmen wird die Energiesparprämie bei Geschäftskunden gewährt?
Durch zahlreiche bauliche oder andere Maßnahmen Ihres Unternehmens bzw. Produktionsbetriebs können sich Ansprüche auf enoprimes ergeben:
Wärmedämmung an Außenwänden, Dach usw.
Austausch von Fenstern,
Beleuchtung,
Verbesserung der industriellen Prozesse,
Austausch der Beleuchtung oder Neuinstallation von Beleuchtung,
Bau neuer Gebäude usw.
Hier finden Sie verschiedene Beispiele für Maßnahmen, die förderfähig sind und für die Sie eine Prämie für Energieeinsparungen im Unternehmen erhalten können. Sie können auch unseren Online-Rechner nutzen, um die Höhe der Prämie zu berechnen, auf die Sie Anspruch haben.
Wenden Sie sich auch gerne an unsere Partner und beauftragen Sie diese mit Ihren Arbeiten. Bei enoprimes-Standardanträgen übernehmen die Partner für Sie alle administrativen Schritte zur Beantragung Ihrer Prämie. Bei Sonderanträgen arbeiten wir mit Experten zusammen, die Ihnen helfen können, Ihre Unterlagen für komplexere Projekte zusammenzustellen.
Berechnen Sie die Höhe der Prämie, die Ihnen als Geschäftskunde für Energieeinsparungen zusteht
Der Betrag Ihrer enoprimes ist abhängig von der Energieeinsparung, zu der Ihre Sanierungsmaßnahmen oder sonstige Investitionen führen. Sie möchten sofort wissen, wie hoch dieser Betrag ist? Dann nutzen Sie einfach unseren Online-Rechner.
Bei komplexeren Projekten kann es erforderlich sein, zur Ermittlung der Prämie eine genauere Berechnung vorzunehmen. Bei größeren Projekten bietet enoprimes neben der Prämie Serviceleistungen an – unter anderem in den Bereichen Schulung und Beratung. Sie sind Teil der Unterstützung, die Ihrem Unternehmen gewährt wird.
Berechnen Sie die Energieeinsparung, die durch Ihre Maßnahmen möglich wird
In dieser Phase ist es wichtig, genau zu erfassen, wie sich die Maßnahme auswirkt. Bei den Standardmaßnahmen lassen sich die Einsparungen direkt über unseren Online-Rechner errechnen. Bei den Sondermaßnahmen müssen im Antragsformular genauere Informationen mitgeteilt werden.
Folgende Schritte sind zum Errechnen Ihrer Prämie notwendig:
Die großherzogliche Verordnung sieht vor, dass das System bis zum 31.12.2020 aufrechterhalten wird. Zu einem späteren Zeitpunkt wird darüber entschieden werden, ob das Programm des Großherzogtums Luxemburg über 2020 hinaus fortgesetzt wird. Die Debatten, die derzeit auf europäischer Ebene stattfinden, deuten auf eine Fortsetzung des Verpflichtungssystems hin.
Die aktive und veranlassende Funktion muss von den Energieversorgern oder einem ihrer Partner nachgewiesen werden. Als aktive und veranlassende Funktion gilt jeder unmittelbare Beitrag, der für den Begünstigten erbracht wurde. Der Anreiz kann unterschiedliche Formen annehmen (Zuschuss, Beratung, unterschiedliche Arten der Betreuung ...) und der Begünstigte muss darüber informiert werden, bevor er den Auftrag für die Durchführung der Arbeiten erteilt.
Die Strom- und Gasversorger im Großherzogtum Luxemburg sind seit dem 1. Januar 2015 verpflichtet, den Verbrauchern in Wohngebäuden, Zweckbauten, Industriegebäuden, ... Anreize zum Energiesparen zu bieten. Es handelt sich um eine gesetzliche Verpflichtung, die sich aus der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU ergibt. Diese wurde mit den geänderten Gesetzen vom 01.08.2017 zur Organisation der Strom- und Gasmärkte und mit der großherzoglichen Verordnung vom 07.08.2015 zum Energieeffizienz-Verpflichtungssystem in luxemburgisches Recht umgesetzt.
Ja, da es sich um eine europäische Richtlinie handelt, haben zahlreiche Länder – darunter Dänemark und Frankreich, aber auch Österreich, Italien und zahlreiche andere Länder – dieses System eingeführt.
Die erzielten Energieeinsparungen werden nach einer Berechnungsmethode ermittelt, die vom Wirtschaftsministerium für Standardmaßnahmen festgelegt wurde. Die Höhe der Prämie steht in direktem Zusammenhang mit diesen Energieeinsparungen.
Der Rechnungsbetrag hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Prämie. Allerdings darf die Prämie den Gesamtbetrag der Investition nicht übersteigen. Bei Projekten ohne kundenseitige Investitionen behält sich Enovos das Recht vor, den Prämienbetrag bei der Schließung des Dossiers zu korrigieren, wird aber gleichzeitig den Anreizeffekt für den Kunden bewahren.
Ein und dasselbe Projekt in einem Unternehmen oder in einer Kommune kann bei enoprimes nur ein einziges Mal honoriert werden. Wenn Sie jedoch nach einer gewissen Zeit eine energetische Optimierung an demselben Gerät oder an derselben Anlage durchführen, können Sie einen enoprimes-Antrag stellen, da ja im Rahmen dieser Optimierung voraussichtlich Energieeinsparungen erzielt werden.
Nein, es gibt keine Obergrenze für die Prämien. Die Höhe der Prämie richtet sich nach den erzielten Energieeinsparungen. Je höher die Energieeinsparungen, desto höher die Prämie. Bei Projekten ohne kundenseitige Investitionen behält sich Enovos das Recht vor, den Prämienbetrag bei der Schließung des Dossiers zu korrigieren, wird aber gleichzeitig den Anreizeffekt für den Kunden bewahren.
Nein, wenn Sie eine enoprimes-Prämie in Anspruch nehmen, können Sie bei einem anderen Energieversorger im Rahmen des Energieeffizienz-Verpflichtungssystems keine zweite Prämie beantragen. Die Energieeinsparungen, die im Rahmen der Durchführung eines Projekts erzielt werden, können nur von einem einzigen Energieversorger honoriert werden. Mit der Annahme der enoprimes-Prämie verpflichten Sie sich dazu, keine Prämie eines anderen Energieversorgers im Rahmen des Energieeffizienz-Verpflichtungssystems anzunehmen.
Ja, Sie können staatliche (oder kommunale) Fördermittel auch dann beantragen, wenn Sie bereits eine enoprimes-Prämie in Anspruch nehmen. Die verschiedenen Fördermittel können kumuliert werden.
enoprimes ist das Förderprogramm, das Enovos ins Leben gerufen hat, um die Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU ergeben. Mit enoprimes werden Sanierungsarbeiten und Arbeiten im Zusammenhang mit der energetischen Optimierung von den Energielieferanten bezuschusst.
Sie müssen im Besitz eines Prämienangebots sein, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen. Für die Standardmaßnahmen, die in unserem Simulator vorgeschlagen werden, wird das Angebot sofort ausgegeben. Sie finden es im Online-Dossier in Ihrem my.enoprimes-Portal. Für die anderen Maßnahmen, die sogenannten „Sondermaßnahmen“, muss ein Zeitrahmen eingeplant werden, der von der Komplexität des Dossiers abhängt. Wir empfehlen Ihnen daher, rechtzeitig im Voraus zu planen und unser Angebot spätestens vor der Unterzeichnung des Auftrags für die vorgesehenen Arbeiten einzuholen (Beauftragung = Unterzeichnung des Kostenvoranschlags, schriftliche Bestellung, Überweisung einer Anzahlung, Materialbeschaffung, ...).