Als Gemeinde in Luxemburg können Sie eine Prämie für die Durchführung eines energieeffizienten Projekts in Verwaltungen in Anspruch nehmen. Wussten Sie, dass das enoprimes-Programm mit anderen Finanzbeihilfen kombinierbar ist? Finden Sie heraus, wie Sie Ihren Energieverbrauch und auch Ihre Investitionskosten senken können.
Welche mit enoprimes kumulierbaren Beihilfen gibt es für Gemeinden?
Die enoprimes-Prämien können mit weiteren Finanzbeihilfen kombiniert werden, um Sie bei der Durchführung Ihrer Projekte zu unterstützen. Dies gilt auch für die Projekte der Bürger Ihrer Gemeinde. Der fonds nova naturstroum, der Klima- und Energiefonds, die Bestimmungen des Klimapakts – entdecken Sie zahlreiche weitere Subventionen, die Sie nutzen können.
Prämien aus dem fonds nova naturstroum als Belohnung für Ihre Energieeinsparungen
Der fonds nova naturstroum, der seit Januar 2010 Teil der Fondation Enovos ist, zeugt vom ökologischen Engagement von Enovos. Ziel dieses Fonds ist die Förderung und Aufwertung der nachhaltigen Entwicklung in Luxemburg.
Der fonds nova naturstroum vergibt jedes Jahr Prämien für Studien und Investitionsprojekte auf der Grundlage von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Ökotechnologien und dem vernünftigen Einsatz von Ressourcen.
Erhalten Sie eine enoprimes-Förderung für Ihre energieeffiziente Maßnahme? Dann kann diese mit den Prämien des fonds nova naturstroum kombiniert werden.
Nachfolgend finden Sie die Prämienkategorien des fonds nova naturstroum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres:
- Unterstützungsprämie für Maßnahmen mit innovativem, didaktischem oder Multiplikator-Charakter;
- Sonderprämie für außergewöhnliche Projekte;
- Prämie „Umweltstudie“ für z. B. Energiestudien oder CO2-Fußabdruck (ausgenommen sind vorgeschriebene Audits);
- Prämie „Energiemonitoring“ für die Einrichtung eines Energiemonitoringsystems;
- Spezifische Prämien.
Bitte beachten Sie: Der Antrag darf erst nach Durchführung des Projekts eingereicht werden.
Staatliche Beihilfe für den Umweltschutz (Klima- und Energiefonds)
Ihr Projekt ist mit enoprimes-Prämien förderfähig? Ergänzend können Sie eine öffentliche Beihilfe durch das Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung erhalten.
Gemäß Artikel 14 Absatz 1 (Punkt 5) des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 über das Klima und der Änderung des Gesetzes vom 31. Mai 1999 zur Einrichtung eines Fonds für den Umweltschutz können Gemeindeverwaltungen, Gemeindeverbände und öffentliche Einrichtungen unter der Aufsicht von Gemeinden Investitionsbeihilfen für Projekte im Zusammenhang mit Energieeffizienz und der Förderung neuer und erneuerbarer Energiequellen erhalten. Diese Hilfe steht allen Kommunen zur Verfügung, unabhängig von ihrem Engagement für den Klimapakt.
Gemeinden können für folgende Maßnahmen Förderungen beantragen:
- Allgemeines Energiekonzept der Gemeinde
- Energieoptimierungsstudien für kommunale Planungs- und Stadtentwicklungsprojekte
- Bau oder Erweiterung eines kommunalen Gebäudes
- Energetische Sanierung eines bestehenden kommunalen Gebäudes
- Renovierung der Straßenbeleuchtung
- Management eines Energieleistungsvertrags für kommunale Infrastrukturen („Energiespar-Contracting”)
- Finanzielle Beteiligung an der Investition im Rahmen eines Energiesparvertrags für kommunale / öffentliche Infrastrukturen („Energiespar-Contracting”)
- Implementierung eines Energiefernüberwachungssystems für kommunale Gebäude
Der Betrag der Förderung ändert sich je nach Projektart und Höhe der Investition.
Bitte beachten Sie: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe der Arbeiten eingereicht werden.
Wenn sich Ihre Gemeinde im Rahmen des Klimapakts engagiert hat, können Energieeffizienzmaßnahmen bei der Bewertung berücksichtigt werden.