Beantragung
Leider ist es nicht möglich, die Prämie zu beantragen, wenn die Arbeiten schon begonnen haben. Der Antrag auf Erhalt der Prämie muss eingereicht werden, BEVOR der Auftrag erteilt wird (Auftrag = unterzeichneter Kostenvoranschlag, schriftliche Beauftragung – auch per E-Mail, Kauf des Materials, …).
Nein, die Höhe der Prämie wird anhand einer Tariftabelle ermittelt, die nicht von Ihrem Einkommen abhängt. Es kommt auch nicht darauf an, ob Sie Kunde des Energieversorgers sind, der den Bonus anbietet oder nicht. Auch die Tatsache, ob Sie Eigennutzer sind oder Ihre Immobilie vermietet haben, hat keinen Einfluss auf die Höhe der Prämie. Der Betrag der Prämie hängt ausschließlich von der Energieeinsparung ab, die durch Ihre Maßnahme erzielt wird. Bei den Prämien kann es sich um feste Beträge oder Beträge in €/m2 handeln (z. B. abhängig von der Fläche der installierten Dämmung). Der Prämienbetrag kann die Kosten der Maßnahme nicht übersteigen.
Um Ihren Kunden enoprimes-Prämien anbieten zu können, müssen Sie Partner des enoprimes-Programms werden. Bitte kontaktieren Sie uns (über das Kontaktformular oder telefonisch unter Tel.: 40 65 64 63), damit wir Sie über die entsprechenden Schritte informieren können.
Auch wenn Sie die Arbeiten selbst durchführen, können Sie eine Prämie erhalten. Die Prämie muss jedoch beantragt worden sein, bevor Sie das Material über einen Energieberater kaufen. Dieser muss Partner des enoprimes-Programms sein.
Für jede der Maßnahmen reicht der entsprechende enoprimes Partner (Ihr Handwerker, Ihr Planungsbüro oder Ihr Energieberater) einen Prämien-Antrag für sein jeweiliges Gewerk ein. Energieberater können alle Anträge für alle Arbeiten einreichen. Die Prämien werden an Sie ausgezahlt, wenn die Maßnahmen abgeschlossen sind und der Partner, der den Prämienantrag eingereicht hat, den Vorgang vervollständigt hat.
Wenden Sie sich an unseren Partner (Ihren Handwerker, Ihr Planungsbüro oder Ihren Energieberater), der Ihren Antrag eingereicht hat, um zu überprüfen, ob alle erforderlichen Dokumente eingereicht wurden, so dass Ihr Antrag genehmigt werden kann.
Personen, die in eine Sanierung / verbesserte Energieeffizienz investieren, können eine Prämie erhalten. Auch wenn Sie die Investition als Mieter tätigen, können Sie in den Genuss einer Prämie kommen.
Sie können den Handwerker beauftragen, mit dem Sie üblicherweise zusammenarbeiten. Falls er bereits Partner des enoprimes-Programms ist, kann er die Prämie sofort für Sie beantragen. Falls Ihr Handwerker noch kein enoprimes-Partner ist, können Sie ihm empfehlen, Partner des enoprimes-Programms zu werden. Er kann uns über das Kontaktformular oder telefonisch unter Tel.: 40 65 64 63 kontaktieren, damit wir ihn über die entsprechenden Schritte informieren können.
Wenn Sie in den Genuss einer Prämie kommen möchten, sollten Sie Ihrem Handwerker vorschlagen, enoprimes-Partner zu werden. Ihr Handwerker kann uns über das Kontaktformular oder telefonisch unter Tel.: 40 65 64 63 kontaktieren, damit wir ihn über die entsprechenden Schritte informieren können. Allerdings sollten Sie die Arbeiten nicht in Auftrag geben, bevor der Handwerker einen Antrag auf Erhalt der Prämie für Ihre Maßnahme eingereicht hat.
Natürlich kann die Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen eine Prämie erhalten. Die Aufteilung der Prämie erfolgt durch den Hausverwalter der Eigentümergemeinschaft gemäß den gemeinschaftlichen Anteilen. Wir raten Ihnen, den Verwalter der Eigentümergemeinschaft über die Möglichkeit dieser Prämie zu informieren, damit dieser die notwendigen Schritte einleiten kann.
Die Prämie wird binnen vier Wochen nach Genehmigung Ihres Antrags in Form einer Banküberweisung auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung überwiesen.
Der Antrag muss VOR Auftragserteilung für die geplante Maßnahme durch einen unserer zugelassenen Partner eingereicht werden (Auftragserteilung = Unterzeichnung des Angebots, schriftliche Auftragserteilung – auch per E-Mail, Leisten einer Anzahlung, Kauf des Materials …).
Der Antrag wird genehmigt, wenn unser enoprimes Partner (Ihr Handwerker, Ihr Planungsbüro oder Ihr Energieberater) alle erforderlichen Dokumente eingeschickt hat und das enoprimes-Team die eingereichten Belege kontrolliert und genehmigt hat. Nach der Genehmigung erfolgt die Auszahlung der Prämie innerhalb von 4 Wochen auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung.
Ein Antrag kann aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden:
- Der Prämien-Antrag wurde nach Beginn der Arbeiten eingereicht.
- Bei der Einreichung des Antrags wurden fehlerhafte Daten übermittelt.
- Die geltenden Vorschriften wurden nicht eingehalten.
- usw.
Sie müssen den Anhang „Vereinbarung zur Erfassung der Energieeinsparung“ („accord de comptabilisation“) des Prämienantrags unterzeichnen, die Sie von unserem zugelassenen Partner (Ihrem Handwerker, Ihrem Planungsbüro oder Ihrem Energieberater) erhalten. Bitte geben Sie diese Vereinbarung unterschrieben bei unserem Partner ab, damit dieser die Vereinbarung an uns übermitteln kann.
Der Antrag enthält mindesten (je nach Art des Antrags können weitere Dokumente angefordert werden)
- Ein Scan des Anhangs „Vereinbarung zur Erfassung der Energieeinsparung“ des Prämienantrags, ausgefüllt und unterschrieben, einschließlich des Namens und der Bankverbindung des Prämienempfängers;
- eine Kopie der Auftragserteilung für die Arbeiten (Auftrag = unterzeichneter Kostenvoranschlag, schriftliche Beauftragung – auch per E-Mail, Kauf des Materials, …);
- eine Kopie der Endrechnung für die Arbeiten.
Auf enoprimes.lu können Sie in unserem Partnerverzeichnis einen enoprimes-Partner (Ihren Handwerker, Ihr Planungsbüro oder Ihren Energieberater) auswählen. Unser Partner übernimmt alle Schritte der Prämien-Beantragung für Sie.
Unsere zugelassenen Partner (Ihr Handwerker, Ihr Planungsbüro oder Ihr Energieberater) übernehmen alle administrativen Schritte für Sie, reichen den Prämienantrag ein und verfolgen den kompletten Beantragungsprozess für Sie.
Unser enoprimes Partner (Ihr Handwerker, Ihr Planungsbüro oder Ihr Energieberater) übernimmt das Einreichen aller erforderlichen Unterlagen. Wir informieren diesen, falls ein Dokument fehlt, damit die Antragsunterlagen schnell vervollständigt werden können. Sie können sich jederzeit an den Partner (Ihr Handwerker, Ihr Planungsbüro oder Ihr Energieberater) wenden, der Ihren Antrag eingereicht hat, wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Unterlagen vollständig sind.
Unser enoprimes Partner (Ihr Handwerker, Ihr Planungsbüro oder Ihr Energieberater) verfolgen die Bearbeitung Ihrer Unterlagen. Er kann Sie über den aktuellen Stand Ihres Prämienantrags informieren.
Sie können sich über das Kontaktformular auf enoprimes.lu oder telefonisch unter Tel.: 40 65 64 63 an unsere Berater wenden.
Auf enoprimes.lu finden Sie die Liste aller enoprimes Partner (Handwerker, Planungsbüro oder Energieberater), die am enoprimes-Programm teilnehmen. Diese Unternehmen beantragen die Prämie für Sie und übernehmen alle Schritte, damit Sie in den Genuss einer Prämie kommen.
Die Prämie wird auf das Bankkonto überwiesen, das Sie auf dem Anhang „Vereinbarung zur Erfassung der Energieeinsparung“ („accord de comptabilisation“) des Prämienantrags angegeben haben. Dieses wurde ihnen von unserem Partner (Ihrem Handwerker, Ihrem Planungsbüro oder Ihrem Energieberater), der Ihren Antrag eingereicht hat, ausgehändigt.
enoprimes-Programm
Nein, es gibt keine Obergrenzen für die Prämien. Der Betrag der Prämie hängt von der Energieeinsparung ab, die durch Ihre Maßnahme erzielt wird. Bei den Prämien kann es sich um feste Beträge oder Beträge in €/m2 handeln (z. B. abhängig von der Fläche der installierten Dämmung). Der Prämienbetrag kann die Kosten der Maßnahme nicht übersteigen.
Ein und dasselbe Projekt in derselben Wohnung bzw. in demselben Haus kann nur einmal enoprimes-Prämien erhalten. Falls Sie aber nach einiger Zeit eine energetische Verbesserung am selben Objekt durchführen, können Sie erneut einen enoprimes-Antrag stellen, da bei dieser Verbesserungsmaßnahme vermutlich eine weitere Energieeinsparung erzielt wird.
Kann ich enoprimes mit anderen Beihilfen (z. B. staatlichen oder kommunalen Beihilfen) kumulieren?
Ja, Sie können auch Anträge für Prämien des fonds nova naturstroum, für die staatliche Beihilfe Klimabonus oder kommunale Förderungen stellen, auch wenn Sie bereits enoprimes-Prämien erhalten. Die verschiedenen oben genannten Beihilfen sind kumulierbar.
Ja, Sie können enoprimes-Prämien für Maßnahmen erhalten, die Sie an Ihrem Zweitwohnsitz durchführen, wenn sich dieser im Großherzogtum Luxemburg befindet.
Nein, wenn Sie eine enoprimes-Prämie erhalten, können Sie nicht einen zweiten Prämien-Antrag bei einem anderen Energieversorger im Rahmen des Energieeffizienzverpflichtungssystems stellen. Die mit der Durchführung eines Projekts erzielte Energieeinsparung kann nur durch einen einzigen Versorger mit einer Prämie belohnt werden.
Nein, es besteht keine Verpflichtung, Kunde des Energieversorgers zu sein oder zu werden, der Ihnen enoprimes-Prämien anbietet.
enoprimes ist ein Prämienprogramm von Energieversorgern. Enovos hat enoprimes ins Leben gerufen, um den Verpflichtungen aus der EU-Energieeffizienz-Richtlinie nachzukommen. Die Prämien des enoprimes-Programms werden von Enovos und Sudenergie angeboten. Mit enoprimes werden Maßnahmen zur Sanierung und Verbesserung der Energieeffizienz subventioniert.
Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen förderfähigen Maßnahmen.
Das enoprimes-Programm unterstützt sowohl Privatpersonen als auch Geschäftskunden, Industrieunternehmen und Gemeinden. Einige Gebäude, die sich im Besitz der Regierung befinden, können nicht mit enoprimes-Prämien gefördert werden.
Die Energieeinsparung wird anhand einer Methode berechnet, die vom Wirtschaftsministerium für Standardmaßnahmen definiert wurde. Der Prämienbetrag steht im direkten Verhältnis zur Energieeinsparung. Bei den Prämien kann es sich um feste Beträge oder Beträge in €/m2 handeln (z. B. abhängig von der Fläche der installierten Dämmung).
Die enoprimes-Partner absolvieren eine enoprimes-Schulung. Hier werden unter anderem die einzuhaltenden Vorgehensweisen behandelt, die im Rahmen der Energieeffizienz-Richtlinie definiert wurden. Jeder Handwerker oder Energieberater, der in Luxemburg Arbeiten durchführen darf, kann enoprimes-Partner werden.
Der Rechnungsbetrag hat keine direkte Auswirkung auf die Höhe der Prämie. Die Prämie darf jedoch nicht die Gesamtkosten der Maßnahme übersteigen.
Maßnahmen & Online-Simulator
Falls der Online-Simulator als Ergebnis eine „0“ anzeigt, bedeutet dies, dass aus Ihren Sanierungsarbeiten oder Maßnahmen für mehr Energieeffizienz keine Energieeinsparungen im Sinne der großherzoglichen Verordnung resultieren. In der großherzoglichen Verordnung wurden die Regeln für das Energieeffizienzverpflichtungssystems festgelegt. Dies kann der Fall sein, wenn Sie elektrische Heizkörper durch einen Brennwertkessel ersetzen.
Die Wärmeleitfähigkeit eines Dämmmaterials beschreibt das Verhalten des Materials beim Wärmestrom durch Wärmeleitung. Sie steht für die Energie, die durch das Dämmmaterial übertragen wird. Die Wärmeleitfähigkeit wird in der Einheit W/(m K) angegeben. Sie finden diese Information auf dem technischen Datenblatt des Dämmmaterials. Diese Informationen werden wie folgt angezeigt: Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/m2K oder lambda = 0,035 W/m2K oder λ = 0,035 W/m2K oder WLG035.
Die Wärmeleitfähigkeit eines Fensters beschreibt das Verhalten des Fensters beim Wärmestrom durch Wärmeleitung. Sie steht für die Energie, die durch das Fenster übertragen wird. Die Wärmeleitfähigkeit wird in der Einheit W/(m K) angegeben. Sie finden diese Information auf dem technischen Datenblatt des Fensters. Diese Informationen werden wie folgt angezeigt: Uw = 0,90 W/m2K. Uw steht für das gesamte Fenster. Achten Sie darauf, dass die Angabe sich nicht auf Ug bezieht. Ug gilt nur für die Verglasung, aber ohne Berücksichtigung des Rahmens.
Verordnung
Gemäß der großherzoglichen Verordnung vom 3. Juni 2021 zur geänderten großherzoglichen Verordnung vom 7. August 2015 bezüglich der Funktionsweise des Energieeffizienzverpflichtungssystems sind die Strom- und Gasversorger seit 2015 verpflichtet, die Energieverbraucher zum Energiesparen in Wohnräumen, Zweckbauten, Industriegebäuden usw. auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg zu ermutigen.
Die berechneten Energieeinsparungen werden in kWh oder MWh ausgedrückt, entsprechen aber nicht zwangsläufig den Energieeinsparungen, die dank der durchgeführten Maßnahme Jahr für Jahr aus der Energierechnung abzulesen sind.
Die aktive und fördernde Rolle müssen die Energieversorger oder einer ihrer Partner ausüben. Als aktive und fördernde Rolle wird jeder direkte Beitrag definiert, der für den Empfänger der Prämie geleistet wird. Die Förderung kann verschiedene Formen annehmen (Finanzierung, Beratung, verschiedene Arten der Betreuung …). Der Empfänger muss darüber informiert werden, bevor er die Arbeiten in Auftrag gibt.