Klimabonus, Investitionszuschüsse: Entdecken Sie Förderungen für die energetische Sanierung, die mit enoprimes kombinierbar sind

Als Eigentümer oder Mieter in Luxemburg können Sie von enoprimes-Zuschüssen für die Durchführung energetischer Maßnahmen in Ihrem Wohnraum in Luxemburg profitieren. Weitere staatliche, private und kommunale Beihilfen sind mit diesem Programm kombinierbar. So können Sie noch mehr sparen!

Klimabonus für die Finanzierung Ihrer energetischen Sanierung

Was steckt hinter dem Klimabonus?

Die staatliche Beihilferegelung von Klimabonus fördert die nachhaltige energetische Sanierung.

Beabsichtigen Sie Arbeiten zur Senkung Ihres Energieverbrauchs oder möchten Sie erneuerbare Energien einsetzen? Kombinieren Sie die enoprimes-Förderung mit Klimabonus!

Welche Klimabonus-Zuschüsse können mit enoprimes kombiniert werden?

Zu den förderfähigen enoprimes-Prämien gehören:

  • Dämmung des Wohnraumes;
  • Pellets-Heizkessel;
  • Solaranlagen;
  • Wärmepumpen.

Ein zusätzlicher Bonus wird gewährt, wenn eine Solarthermieanlage in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einem Pelletkessel installiert wird.

Unbedingt zu beachten: Für den Erhalt der Klimabonus-Förderungen ist eine vorherige Energieberatung unbedingt erforderlich. Der zugelassene Energieberater ist für die Qualität Ihres Projekts und die Übereinstimmung der Maßnahmen mit den Förderungsvoraussetzungen verantwortlich.

Vor Beginn der Arbeiten müssen Sie von der luxemburgischen Umweltbehörde eine grundsätzliche Zustimmung erhalten.

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Staatliche Unterstützung für Klimadarlehen

Die luxemburgische Regierung hat Klimadarlehen eingeführt, um die nachhaltige Sanierung von Wohngebäuden zu fördern, die älter als 10 Jahre sind.

Diese werden von teilnehmenden Banken gewährt. Eine staatliche und vollumfängliche Garantie (höchstens 50.000 € mit einer Laufzeit von 15 Jahren) kann beantragt werden, um die Gewährung eines Klimadarlehens zu erleichtern. Der Besitz anderer Immobilien ist ausgeschlossen.

Darüber hinaus kann außerhalb der Bedürftigkeitsprüfung eine Zinssubvention für Klimadarlehen gewährt werden (max. 100.000 € mit einer Laufzeit von 15 Jahren). Der Zinszuschuss von 1,5 % wird vom luxemburgischen Staat bis zu einer Höhe von 10 % der Hauptsumme übernommen. Der Empfänger muss alleiniger Inhaber des Darlehens sein und die Sanierungsmaßnahmen in seiner Haupt- und Dauerwohnung durchführen.

Für die Sanierung eines Wohngebäudes, das älter als 10 Jahre ist, kann der stark ermäßigte MwSt.-Satz von 3 % angewendet werden.

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Zusätzliche kommunale Beihilfen zur Finanzierung Ihrer energetischen Sanierungsarbeiten

Einige Gemeinden fördern Energieeffizienz-Maßnahmen in ihrem Gemeindegebiet durch Gewährung von Finanzbeihilfen.

Die Beträge variieren je nach Kommune und Projekt.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Projekt für eine Prämie in Frage kommt, erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommunalverwaltung, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Sie benötigen Hilfe?

Möchten Sie mehr über die Prämien erfahren, die Sie erhalten können?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

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