Mit enoprimes kumilierbare Beihilfen für Energieeinsparungen im Unternehmen

Als Unternehmer in Luxemburg können Sie eine Prämie für die Durchführung eines energieeffizienten Projekts in Ihrem Unternehmen in Anspruch nehmen. Wussten Sie, dass das enoprimes-Programm mit anderen Finanzbeihilfen kombinierbar ist? Finden Sie heraus, wie Sie Ihren Energieverbrauch und auch Ihre Investitionskosten senken können.

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Staatliche Beihilfe für den Umweltschutz

Ihr Projekt ist mit enoprimes-Prämien förderfähig? Ergänzend können Sie eine öffentliche Beihilfe durch das luxemburgische Wirtschaftsministerium erhalten, mit der ökotechnologische Maßnahmen und nachhaltige Entwicklung in Unternehmen belohnt werden.

Hier einige Beispiele für Maßnahmen, für die eine solche staatliche Förderung möglich ist:

  • Investition zur Übererfüllung der Umweltschutznormen der Europäischen Union;
  • Vorzeitige Anpassung an zukünftige Normen der Europäischen Union;
  • Maßnahmen zur Energieeffizienz;
  • Investition für wirkungsvolle Fernwärme und Fernkälte;
  • Beihilfen für Umweltstudien.

Der Betrag der Förderung ändert sich je nach Größe Ihres Unternehmens und der Art des finanzierten Projekts. Der Betrag kann bei einem Kleinunternehmen bis zu 50 % der Investitionskosten für eine Energieeffizienz-Maßnahme betragen.

Bitte beachten Sie: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe der Arbeiten eingereicht werden.

Hier erfahren Sie mehr.

Staatliche Beihilfe für den Mittelstand

Für Ihr energetisches Optimierungsprojekt haben Sie eine finanzielle Unterstützung durch das enoprimes-Programm erhalten? Als KMU in Luxemburg können Sie eine zusätzliche staatliche Prämie erhalten.

Die Förderung von Investitionen durch KMU unterstützt in folgenden Bereichen:

  • Gründung eines Betriebs;
  • Erweiterung eines bestehenden Betriebs;
  • Diversifizierung der Produktion eines Betriebs;
  • Grundlegende Änderung aller Produktionsprozesse in einem bestehenden Betrieb.

Der Beihilfebetrag kann bis zu 20 % der zugelassenen Kosten für kleine Unternehmen und bis zu 10 % für mittlere Unternehmen betragen.

Bitte beachten Sie: Die vollständigen Antragsunterlagen für die Förderung müssen vor jeder Auftragsvergabe der Arbeiten beim luxemburgischen Wirtschaftsministerium eingereicht werden.

Hier erfahren Sie mehr

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